Bundesratspräsident vertritt Bundespräsident
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Bundesratspräsident vertritt Bundespräsident
Artikel 57 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Bundesratspräsident die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrnimmt, wenn dieser verhindert ist.
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Datum: 25.05.2009 - 19:41 Uhr
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