WAZ: Eine Schlappe für die Gasversorger. Kommentar von Ulf Meinke
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das Urteil aus Karlsruhe eine bittere Schlappe. Die Unternehmen
mussten sich vom Bundesgerichtshof bescheinigen lassen, dass sie
Prinzipien, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, grob
missachtet haben. Denn klar ist doch: Klauseln, die verschleiern
sollen, haben in den Rechnungen der Gasversorger nichts zu suchen. Es
darf nicht sein, dass Energiekonzerne gewissermaßen nach
Gutsherrenart ihre Preise gestalten. Wenn die Gasversorger mehr Geld
von ihren Kunden verlangen, muss es dafür gute Gründe geben. Das
heißt auch: Ohne plausible Argumente dürfen die Konzerne nicht
einfach an der Preisschraube drehen. Insofern dürfte die Entscheidung
des Bundesgerichtshofs eine segensreiche Wirkung für die Verbraucher
haben - unabhängig vom Erfolg der nun absehbaren Flut an
Widersprüchen verärgerter Kunden. Es fragt sich nur, warum wieder
einmal ein Gericht und nicht etwa die Politik dafür Sorge tragen
muss, dass es auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes Fortschritte
gibt.
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Datum: 31.07.2013 - 19:21 Uhr
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