Buerger und Unternehmen werden entlastet
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Buerger und Unternehmen werden entlastet
Der Finanzausschuss hat heute dem Buergerentlastungsgesetz zugestimmt. Damit kann der Bundestag das Gesetz in der kommenden Sitzungswoche verabschieden.
Das Buergerentlastungsgesetz sieht als Hauptpunkt die volle steuerliche Abziehbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege fuer einen Basisversicherungsschutz vor. Auf Initiative der SPD wird auch die steuerliche Beruecksichtigung anderer Versicherungsbeitraege verbessert. Die Buergerinnen und Buerger werden dadurch um insgesamt 9,5 Milliarden Euro dauerhaft entlastet.
Der gemeinsame Hoechstbetrag fuer sonstige Vorsorgeaufwendungen, bis zu dem die Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu den anderen Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden koennen, wird von 1.500/2.400 Euro auf 1.900/2.800 Euro erhoeht. Ueber diese Hoechstbetraege hinaus koennen aber mindestens die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege fuer einen Basisversicherungsschutz geltend gemacht werden.
Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege unter 1.900 Euro/2.800 Euro liegen, in Hoehe der Differenz zu den Hoechstbetraegen auch andere Versicherungsbeitraege steuerlich abziehen koennen. Diese von der SPD durchgesetzte Regelung beguenstigt insbesondere Gering- und Durchschnittsverdiener.
Als zweiten Schwerpunkt enthaelt das Gesetz zeitlich befristete Entlastungen fuer Unternehmen, um die negativen Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftskrise aufzufangen.
Die Freigrenze bei der Zinsschranke wird in den Jahren 2008 und 2009 von eine auf drei Millionen Euro angehoben. Dadurch kann auch weiterhin sichergestellt werden, dass der Grossteil der mittelstaendischen Unternehmen von der Zinsschranke nicht betroffen sein wird.
Es wird eine auf die Jahre 2008 und 2009 befristete Sanierungsklausel bei der Verlustabzugsbeschraenkung fuer Koerperschaften eingefuehrt. Erwirbt ein Investor eine Beteiligung mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens, fuehrt dies nicht zum Wegfall der vorhandenen Verlustvortraege. Dadurch werden die steuerlichen Rahmenbedingungen fuer eine Sanierung von Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplaetzen verbessert. Dabei hat die SPD dafuer gesorgt, dass zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen stringente Kriterien fuer die Anwendung der Sanierungsklausel gelten. Voraussetzung fuer die Sanierungsklausel ist insbesondere die Erhaltung von Arbeitsplaetzen und die Zufuehrung von Betriebsvermoegen.
Um die Liquiditaet kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern wird die Umsatzgrenze fuer die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer in Ost- und Westdeutschland auf 500.000 Euro angehoben. Die hoehere Umsatzgrenze gilt ab dem 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2010.
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Datum: 27.05.2009 - 13:32 Uhr
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