Kinderschutzgesetz muss neu geschrieben werden
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Kinderschutzgesetz muss neu geschrieben werden
Der vom Familienministerium vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderschutz wird in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt. Die Kritik der Fachwelt war eindeutig. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Kinderschutz bedarf es gut durchdachter und ausgewogener Regelungen. Neue gesetzliche Vorgaben muessen gerade bei denen, die sie umsetzen sollen, Akzeptanz finden.
Eine ueberwaeltigende Mehrheit von Expertinnen und Experten hatte kritisiert, dass der vorliegende Entwurf den fachlichen Herausforderungen eines effektiven Kinderschutzes nicht gerecht werde. Zahlreiche Sachverstaendige warnten sogar vor problematischen Folgen fuer Kinder und Jugendliche. Statt praeventiver Ansaetze, die den Zugang zu Familien mit Problemen verbessern, enthaelt der Gesetzentwurf fuer die Praxis untaugliche Regelungen. Eine entsprechende Ueberarbeitung des Gesetzentwurfes ist jedoch in der verbleibenden Zeit bis zum Ende der Legislatur nicht mehr moeglich.
Der Kinderschutz hat fuer die SPD eine sehr hohe Prioritaet. Viele Verbesserungen sind in den vergangenen Jahren und Monaten bereits umgesetzt worden. Zu nennen sind beispielsweise die Kinderschutzinitiative des Bundes in 2005, die Erleichterung von familiengerichtlichen Massnahmen bei Gefaehrdung des Kindeswohls, die Einfuehrung einer neuen Frueherkennungsuntersuchung U7a sowie die Verbesserung der Kinderrichtlinien fuer Aerztinnen und Aerzte. Die Laender haben Kinderschutzgesetze erlassen, Jugendaemter haben das Fehlermanagement verbessert.
Wir sind beim Kinderschutz ein grosses Stueck vorangekommen. Auch wenn sicherlich noch weitere Schritte notwendig sind: Diese muessen, gerade wenn es um gesetzliche Vorgaben geht, zielgenau und fuer die Akteure anwendbar ausgestaltet werden. Dafuer werden wir als SPD weiter kaempfen.
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Datum: 27.05.2009 - 17:02 Uhr
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