Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf den Weg gebracht
ID: 92422
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf den Weg gebracht
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist eine Chance fuer die Staerkung unseres Wirtschaftsstandorts Deutschland. Mit der Richtlinie wird Dienstleistern und somit deren Mitarbeitern aus der Europaeischen Union die Aufnahme und Ausuebung von Dienstleistungstaetigkeiten in anderen EU-Laendern kuenftig deutlich erleichtert werden.
Ein wichtiges Instrument dafuer sollen die sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" bilden. Sie werden die elektronische Kontaktstelle fuer alle Formalitaeten und Anfragen der Dienstleistungserbringer sein. Ihre Auskunft und Genehmigung fuer den Dienstleistungserbringer ist massgeblich fuer das ganze Bundesgebiet. Dies gilt nicht nur fuer Dienstleister aus dem EU-Raum, sondern die Einheitlichen Ansprechpartner stehen auch den hiesigen Dienstleistern zur Verfuegung. Bei klugem Vorgehen koennen wir ueber sie ueberfluessige Verwaltungsvorschriften abbauen, die Arbeit der einheimischen Dienstleistungserbringern vereinfachen und nicht zuletzt den Menschen eine umfaengliche und buergerfreundliche Verwaltung anbieten.
Ein zentraler Punkt der Diskussion war das urspruenglich in Artikel 16 der Richtlinie festgeschriebene "Herkunftslandprinzip". Der SPD-Bundestagsfraktion ist es gemeinsam mit den Sozialdemokraten im Europaeischen Parlament und den nationalen Parlamenten gelungen, diesen kontroversen Punkt der Richtlinie zu entschaerfen. Urspruenglich haetten Dienstleister grundsaetzlich in jedem EU-Land Dienstleistungen nach den in ihrem Herkunftsland geltenden Bestimmungen (neben dem Lohn auch das Arbeitsrecht betreffend) anbieten koennen.
Mittlerweile konnte eine deutliche Begrenzung dieses Prinzips durchgesetzt und somit Sozial- und Lohndumping verhindert werden.
Darueber hinaus gab es weitere wichtige Themenfelder, die im Zuge der Ausschussberatung strittig eroertert wurden und ueber einen Aenderungsantrag ins Gesetz einfliessen werden. Es ist klar, dass es mit der Verabschiedung des Gesetzes im Juni nicht getan sein wird. Seine taegliche Anwendung bedarf einer kritischen und konstruktiven Begleitung.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht wurde am 7. Mai 2009 in 1. Lesung im Bundestag auf den Weg gebracht. Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen der vorgeschriebenen Normenpruefung, der Ueberpruefung des dienstleistungsrelevanten Rechts in Deutschland. Stichtag der Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist der 28. Dezember 2009, der Gesetzentwurf muss also noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
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Datum: 27.05.2009 - 18:41 Uhr
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