WAZ: Wie rechtmäßig ist der Datenklau? Kommentar von Dietmar Seher
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unumstritten. Auch ist unumstritten: Alles Rechtmäßige muss getan
werden, um sie zu überführen. Wo aber hört Rechtmäßigkeit auf? Da, wo
sonst korrekte Behörden, die dem Rechtsstaat verpflichtet sind, im
Ausland von windigen Typen reihenweise geklaute Daten kaufen? Das
Land Nordrhein-Westfalen hat schon siebenmal solche einträgliche
Hehlerware erworben. Und zum zweiten Mal ist gestern so ein
"Handelspartner" des Bundeslandes zu Haft verurteilt worden. Die
Schweiz sieht das mit der Rechtmäßigkeit wohl anders. Es wird Zeit,
dass das Bundesverfassungsgericht Klartext über die Legalität solcher
CD-Deals spricht.
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Datum: 22.08.2013 - 19:07 Uhr
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