Kieler Nachrichten: NSU-Prozess: Zschäpe-Verteider prüft Verfassungsbeschwerde
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NSU-Prozess, hat sich zurückhaltend zur Ablehnung der
Befangenheitsanträge am Münchner Oberlandesgericht geäußert. "Die
Entscheidung des Senats ist zunächst einmal zu akzeptieren", sagte
Stahl den "Kieler Nachrichten" (Freitagausgabe). Darüber hinaus prüfe
er selbstverständlich, ob er Verfassungsbeschwerde erheben wird. Mit
Blick auf den Fortgang des Prozesses sagte Stahl, "die Verteidigung
wird intern und zusammen mit der Mandantin ebenfalls prüfen, wie mit
der Entscheidung umzugehen ist". Stahl werde im möglichen Umfang
weiterhin Mandate annehmen und bearbeiten. Er werde sich daher mit
seinen Kollegen in München gelegentlich abwechseln müssen. Rechtliche
Probleme sieht Stahl dadurch nicht: Man habe seinerzeit die
Bestellung eines dritten Pflichtverteidigers u. a. damit begründet,
dass man sich abwechseln könne. Stahl: "Es ist nicht in jeder Phase
der Verfahrens notwendig, dass drei Pflichtverteidiger in der
Hauptverhandlung anwesend sind."
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Datum: 19.09.2013 - 17:52 Uhr
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