Weitere Entlastungen für Unternehmen in der Krise
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Weitere Entlastungen für Unternehmen in der Krise
Anlässlich der weiteren Zugeständnisse der Sozialdemokraten zu Nachbesserungen bei der Unternehmensteuerreform im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Der Einsatz der Union hat sich gelohnt - die Sozialdemokraten stimmen nun doch noch einer weitergehenden Sanierungsklausel zu. Damit werden deutlich mehr von der Krise betroffene Unternehmen durch die Sanierungsklausel gestützt.
In den Verhandlungen zum Bürgerentlastungsgesetz hatte die Union von Anfang an auch eine spürbare Lockerung der restriktiven Voraussetzungen für eine Verlustnutzung bei einer Unternehmensbeteiligung im Sanierungsfall gefordert. Leider hatten die Sozialdemokraten hier bislang nur einer Sanierungsklausel zugestimmt, bei der neben dem Erhalt von Arbeitsplätzen zwingend auch eine Kapitalzuführung hinzutreten muss. Nunmehr haben die Sozialdemokraten offenbar aber auch an einem Fall wie Opel gelernt, dass diese restriktiven Bedingungen nicht hilfreich sind und sich nun ebenfalls dafür ausgesprochen, dass diese zusätzlichen Voraussetzungen nicht kumulativ, sondern alternativ vorliegen müssen. Damit wird die Sanierungsklausel weiter flexibilisiert und weitaus mehr Unternehmen werden hiervon in der Krise profitieren. Dies sichert Arbeitsplätze und stärkt die Konjunktur.
Die Regelung verlangt nunmehr für die Verlustnutzung im Sanierungsfall entweder eine Betriebsvereinbarung mit einer Arbeitsplatzregelung oder die Beibehaltung von 80 % der Lohnsumme über fünf Jahre oder eine Betriebsvermögenzuführung von 25 % des Aktivvermögens bei einem Anteilserwerb von 100 % (bei einem geringeren Anteilserwerb reduziert sich die notwendige Betriebsvermögenzuführung entsprechend). Auch diese Maßnahme gilt zunächst für den Zeitraum 2008 bis 2009. Die steuerliche Entlastung für die Unternehmen beträgt statt bislang 595 Mio. ? nunmehr 900 Mio. ?.
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Datum: 12.06.2009 - 17:21 Uhr
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