Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen sind unausgegoren

Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen sind unausgegoren

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Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen sind unausgegoren



(pressrelations) - >Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss zur Reform der Wahl der Bundesverfassungsrichter

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss zu Vorschlägen von Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Wahl der Bundesverfassungsrichter erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Die von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Vorschläge zur Änderung des Verfahrens der Wahl der Bundesverfassungsrichter und ?richterinnen sind in der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses überwiegend auf Skepsis gestoßen.

Gegenwärtig werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, soweit sie vom Deutschen Bundestag zu bestimmen sind, von einem - entsprechend der Stärke der Fraktionen besetzten - Wahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Bündnis 90/Die Grünen schlagen nunmehr vor, künftige Bundesverfassungsrichter durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages vorschlagen und vom Plenum mit Dreiviertelmehrheit wählen zu lassen. Die Kandidaten sollen sich dabei einer öffentlichen Anhörung unterziehen müssen. Außerdem wird eine verpflichtende Frauenquote vorgeschlagen.

Eine Verbesserung des Auswahlverfahrens ist von diesen Vorschlägen nicht zu erwarten. So ist bereits der öffentlich erweckte Eindruck der Verfassungswidrigkeit der gegenwärtigen Regelung abwegig, weil ansonsten sämtliche in den letzten 53 Jahren gewählten Verfassungsrichter und ?richterinnen auf verfassungswidrige Weise in ihr Amt gekommen wären. Das Bundesverfassungsgericht, das sich mit der Frage seiner ordnungsgemäßen Besetzung bereits mehrfach zu befassen hatte, hat einen solchen Makel jedenfalls nie gesehen. Eine Befassung des Plenums, die sich darin erschöpft, den Wahlvorschlag des Rechtsausschusses ab zunicken oder abzulehnen, ist reine Förmelei. Ein materieller Mehrwert liegt darin nicht. Eine öffentliche Anhörung brächte unweigerlich die Gefahr einer Beschädigung der Kandidaten mit sich. Die Erforderlichkeit einer Dreiviertelmehrheit würde zu einer Blockade des Verfahrens führen und eine verbindliche Geschlechterquote den Makel des Quotenrichters oder der Quotenrichterin mit sich bringen.



Das bisherige Wahlverfahren hat sich bewährt, wie das außerordentlich hohe Ansehen, das das Bundesverfassungsgericht in der Bevölkerung genießt, zeigt. Rechtspolitische Schnellschüsse, wie sie Bündnis 90/Die Grünen vorlegen, können dieses Verfahren nur verschlimmbessern und sind deshalb abzulehnen.


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Datum: 16.06.2009 - 10:32 Uhr
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