Warum ohne ein Staatsziel Kultur die Welt nicht untergeht

Warum ohne ein Staatsziel Kultur die Welt nicht untergeht

ID: 96806

Warum ohne ein Staatsziel Kultur die Welt nicht untergeht

Kultur ist auf mehreren staatlichen Ebenen bereits bestens verankert



(pressrelations) - >Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über ein Staatsziel Kultur am Freitag erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB:

Die Große Koalition wird den Antrag der FDP-Fraktion wohlüberlegt und ganz bewusst ablehnen, ein Staatsziel Kultur in das Grundgesetz aufzunehmen. Aus Sicht der Kultur ist das kein Beinbruch, denn die Kultur ist auf mehreren staatlichen Ebenen bereits bestens verankert: Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" von 1990 (Einigungsvertrag) enthält ganz gewollt eine Kulturstaatsklausel. Artikel 35 EinV formuliert das Selbstverständnis des vereinten Deutschlands als Kulturstaat und bestimmt, dass die Erfüllung der kulturellen Aufgaben zu sichern ist. "In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur - trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden Staaten in Deutschland - eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisten im Prozess der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen Einigung einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag. Stellung und Ansehen eines vereinten Deutschlands in der Welt hängen außer von seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab." Der Einigungsvertrag ist ein völkerrechtlicher, verfassungsrechtlich relevanter Vertrag. Er könnte nach Aussage von Verfassungsexperten wesentlich stärker von der Kulturpolitik wie von Kulturverbänden zur Einforderung einer stabilen Kulturfinanzierung herangezogen werden. Die Zuständigkeit für die Kultur liegt aufgrund der föderalen Tradition unseres Landes überwiegend bei den Ländern. Die Föderalismusreform I hat diese Aufgabenzuordnung nicht nur bestätigt, sondern für die Kultur ausdrücklich festgeschrieben. In 15 von 16 Länderverfassungen ist eine Kulturstaatszielbestimmung aufgenommen. Dennoch sind gerade von den Ländern die Kulturausgaben in den letzten Jahren aus Haushalts- und Finanzierungsgründen leider gekürzt worden, während die Kulturausgaben des Bundes nachweislich deutlich gestiegen sind. Die Reduzierung der Kulturausgaben gilt im Prinzip auch für die Länder, in denen FDP und Bündnisgrünen an der Regierung beteiligt sind. Damit sind alle jene widerlegt, die behaupten, gerade in den aktuellen Krisenzeiten wäre ein Staatsziel Kultur das Allheilmittel gegen Kürzungen in der Kulturförderung. Die Finanzierung von Kulturausgaben ist in den Städten und Gemeinden eine freiwillige Leistung, was die Mehrzahl der Kommunen nicht daran gehindert hat, ihre Ausgaben seit vielen Jahren kontinuierlich zu steigern. Im Interesse der Kulturförderung in unserem Land wäre ein Staatsziel Kultur ein gewichtiges Symbol. Derzeit wird aber eine Grundgesetzergänzung um eine ganze Reihe von Staatszielen diskutiert: vom Sport über Kinderrechte bis zur Generationengerechtigkeit. In ein Paket mit anderen geschnürt zu werden, wird der Bedeutung von Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft, die CDU/CSU ihr beimessen, nicht gerecht. Daher respektieren die Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitik der Union, die für ein Staatsziel Kultur Sympathie haben, die Argumente derjenigen, die sich für die Bewahrung des puristischen Charakters unserer Verfassung aussprechen. Sollte jedoch in der kommenden Legislaturperiode eine umfassendere Ergänzung des Grundgesetzes in Angriff genommen werden, dann werden wir uns dafür einsetzen, dass der Schutz der ideellen Lebensgrundlagen dem der natürlichen gleichgestellt wird.




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Datum: 18.06.2009 - 17:02 Uhr
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