Pflege von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus wird verbessert
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Pflege von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus wird verbessert
Pflegebeduerftige Menschen mit Behinderung koennen kuenftig von ihnen beschaeftigte Plegekraefte bei einer stationaeren Behandlung mitnehmen. Dies sieht das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vor.
Diese pflegebeduerftigen Menschen haben einen sehr speziellen und individuellen Pflegebedarf. Sie sind deshalb auf Pflegekraefte angewiesen, die diese Beduerfnisse genau kennen und wissen, was zu tun ist. Wenn diese Pflegekraefte waehrend eines Krankenhausaufenthaltes nicht zur Verfuegung stehen, besteht die Gefahr, dass wichtige Pflegemassnahmen unterbleiben, wie zum Beispiel Umlagerungen bei Menschen, die spastische Stoerungsbilder haben. Abgesehen davon ist es fuer die Betroffenen gerade waehrend eines Krankenhausaufenthaltes wichtig, dass sie von der ihr vertrauten Pflegekraft weiter betreut werden.
Das Problem bei der Versorgung pflegebeduerftiger Menschen mit Behinderungen waehrend eines Krankenhausaufenthalts besteht bisher darin, dass wegen der rechtlichen, medizinischen und finanziellen Rahmenbedingungen verschiedene Sozialleistungsbereiche beruehrt werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die betroffenen Personen, bei einer akutstationaeren Behandlung oft Situationen ausgesetzt sind, in der sich die Klaerung der notwendigen Assistenz und die Klaerung der Finanzierung des Assistenzbedarfs als problematisch erwiesen hat. Pflegebeduerftige, die nach dem sogenannten Arbeitgebermodell des SGB XII eigene Pflegekraefte beschaeftigen, hatten bisher keinen Anspruch gegen die jeweiligen Kostentraeger auf Mitaufnahme ihrer Pflegekraft in das Krankenhaus und auch keinen Anspruch auf Weiterzahlung der bisherigen entsprechenden Leistungen auch waehrend der Dauer der stationaeren Krankenhausbehandlung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich waehrend der Beratung dafuer eingesetzt, dass der vorliegende Gesetzentwurf dies aendert.
Des Weiteren begruesst die SPD-Bundestagsfraktion, dass im gleichen Gesetzentwurf die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Pruefungsfach im Rahmen des Studiums der Medizin in die Approbationsordnung fuer Aerzte aufgenommen wird. Denn fehlendes Wissen der Aerztinnen und Aerzte fuehrt vielfach zu unnoetigem Leiden durch wohlgemeinte, aber fachlich nicht indizierte Therapien in der letzten Lebensphase.
Bedauerlich ist, dass es mit der Union nicht moeglich war, sich auf Regelungen zur Erstattung von Brillen und nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln fuer Taschengeldempfaenger in Heimen zu einigen. Damit muessen auch weiterhin viele der etwa 200.000 Behinderten in stationaeren Einrichtungen auf notwendige Brillen und nichtverschreibungspflichtige Medikamente (OTC-Praeparate) verzichten, weil sie diese von ihrem Taschengeld nach § 35 SGB XII selbst nicht bezahlen koennen. Hier hat die Union unnoetig die Chance vereitelt, fuer diese Menschen eine dringend benoetigte Verbesserung ihrer Versorgung gesetzlich umzusetzen.
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Datum: 18.06.2009 - 20:03 Uhr
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