Rechtsstaatlichkeit und Effektivitaet im Kampf gegen Kinderpornografie sichern
ID: 96897
Rechtsstaatlichkeit und Effektivitaet im Kampf gegen Kinderpornografie sichern
Mit dem Gesetzentwurf leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet besser als heute zu bekaempfen. Dies ist deshalb geboten, weil solche rechtswidrigen Inhalte im Internet besonders schnell, anonym und ohne soziale Kontrolle verbreitet werden koennen. Deshalb ist es notwendig, dass wir der Verbreitung nicht tatenlos zusehen, sondern alle angemessenen Mittel nutzen.
Auf der anderen Seite wissen wir, dass es weiterer Massnahmen bedarf, um den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen noch effektiver als heute zu gestalten. Deshalb hat kuerzlich die SPD-Bundestagsfraktion einen Zehn-Punkte-Plan zum besseren Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung mit konkreten Forderungen verabschiedet.
In den parlamentarischen Beratungen ist es uns gelungen, den urspruenglichen Gesetzentwurf ganz entscheidend zu verbessern.
Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion ihre Kernforderungen konsequent umgesetzt und damit auch die wichtigsten Kritikpunkte aus der Anhoerung des Wirtschaftsausschusses beruecksichtigt.
In den Verhandlungen mit der Union haben wir insbesondere folgende entscheidenden Verbesserungen durchsetzen koennen:
1. Verankerung des Subsidiaritaetsprinzips - Loeschen vor
Sperren:
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulaessige Massnahmen, die auf eine Loeschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.
2. Kontrolle der BKA-Liste beim Datenschutzbeauftragten:
Es wird ein unabhaengiges Gremium eingerichtet, das die BKA-Liste jederzeit kontrollieren und korrigieren kann. Es geht darum zu verhindern, dass Seiten ungerechtfertigt auf die Liste gelangen, also um Informationsfreiheit. Deshalb ist es richtig, dass die Bestellung des Gremiums durch den Bundesbeauftragten fuer den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfolgen wird.
Zu dessen Aufgabe gehoert gerade die unabhaengige Kontrolle von Behoerden des Bundes.
3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschliesslich der Praevention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, duerfen nicht fuer Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermoeglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 ausser Kraft.
Mit diesen Aenderungen tragen wir auch den Bedenken Rechnung, mit dem Gesetz wuerde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden koennte. Dies wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Vertraege zwischen BKA und Internetprovidern ueber Sperrmassnahmen gueltig, ohne dass es hinreichende Schutzvorschriften gaebe.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekaempfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schuetzen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsaetze und ermoeglichen ein transparentes Verfahren. Damit wird auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom letzten Samstag umgesetzt.
© 2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
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Datum: 18.06.2009 - 21:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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