Große Koalition stärkt Bürgerschaftliches Engagement
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Große Koalition stärkt Bürgerschaftliches Engagement
Wir setzen uns weiter für die Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen im bürgerschaftlichen Engagement ein, indem wir die Haftungsbegrenzung für ehrenamtliche Vereinsvorstände durchgesetzt haben. Über 2,7 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich in den Sportvereinen, leisten 500 Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit und übernehmen gesellschaftliche Aufgaben, die der Staat so nicht leisten könnte. Diese Bereitschaft ist nicht selbstverständlich, sondern muss gepflegt werden. Für dieses Engagement gebührt den ehrenamtlich Tätigen besonderer Dank, Anerkennung und Unterstützung. Wir haben viel erreicht. Das am 13. Juli 2007 verabschiedete Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements trägt die Handschrift der Union. Das Ehrenamt hat damit einen höheren Stellenwert im Steuerrecht erhalten. So haben wir neben der Verbesserung des Versicherungsschutzes mit den "Hilfen für Helfer" die Übungsleiterpauschale erhöht, die kleine Übungsleiterpauschale für Vereinsvorstände eingeführt und die Vereinsfreigrenzen angehoben. Auf Betreiben der Union ist der Unfallversicherungsschutz für Engagierte erweitert worden. Durch eine Initiative der Länder Baden-Württemberg und Saarland ist nun auch die Haftung der ehrenamtlichen Vereinsvorstände auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt worden. Mit ehrenamtlicher Verantwortungsübernahme im Verein spenden die Menschen nicht nur viel Zeit und viel Arbeit, sondern übernehmen auch enorme Haftungsrisiken für den Verein. Wer sich engagiert, darf aber nicht zusätzlich mit diesen Risiken belastet werden. Daher war es notwendig die Rahmenbedingungen im Vereinsrecht zu verbessern und die ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände zu entlasten.
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Datum: 18.06.2009 - 21:11 Uhr
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