Sonntag ist kein Tag wie jeder andere
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Sonntag ist kein Tag wie jeder andere
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über die Verfassungsbeschwerde der Kirchen gegen das Ladenöffnungsgesetz Berlins. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:
Der Sonntag ist nicht nur in der christlichen Vorstellung ein besonderer Tag. Der Sonntag als Tag der Ruhe schafft bewusst Abstand vom Alltag und bietet Zeit für die Besinnung und den Gottesdienstbesuch. Daneben ist der Sonntag als Tag für die Familie wertvoll. Aus gutem Grund ist der Sonntag deshalb vom Grundgesetz als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt. Dies schützt unsere Gesellschaft zu Recht davor, dass nicht alle Tage der Woche der Konsumorientierung zum Opfer fallen. Dies gilt besonders für die Adventszeit. Die Verhandlungen vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und des Erzbistums Berlin gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erinnern an den gesellschaftlichen Wert des arbeitsfreien Sonntags. Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenschlusszeiten an die Länder übergegangen. Mehrere Bundesländer haben Ladenöffnungszeiten für einzelne Sonn- und Feiertage gestattet. In keinem anderen Bundesland gehen die Regelungen jedoch so weit wie in Berlin, wo bis zu zehn Sonntage im Jahr verkaufsoffen sein können. Diese Öffnungszeiten umfassen alle vier Sonntage im Advent.
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Datum: 23.06.2009 - 14:41 Uhr
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