Zuversicht mit Blick auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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Zuversicht mit Blick auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Urteilsverkuendung am 30. Juni sehen wir mit Zuversicht entgegen. Der Deutsche Bundestag hat bei der Ratifizierung des Vertrages im April vergangenen Jahres nichts falsch gemacht. Die vom Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1992 aufgewiesenen Grenzen haben wir beachtet. In den vergangenen Jahren haben wir vor dem Hintergrund dieser Rechtssprechung intensiv an der verbesserten Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europaeischen Union gearbeitet. In der Praxis gibt es dabei vereinzelt noch Verbesserungsbedarf, dies haben wir bereits Ende Mai in einem entsprechenden Beschluss des Bundestages festgehalten. Gemeinsam mit der Bundesregierung werden wir daran weiterhin arbeiten. Wir gehen davon aus, dass unser Verfassungsgericht die politisch verankerte Integration Deutschlands in eine demokratische und handlungsfaehige Europaeische Union nur bestaerken wird.
Wir versprechen uns von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine klare Absage an die irrefuehrende Argumentation der Herren Lafontaine und Gauweiler, die dem Vertrag unterstellen, er bringe das Ende des Grundgesetzes mit sich beziehungsweise schwaeche den Grundrechtsschutz. Vielmehr schafft der Reformvertrag von Lissabon die Grundlage fuer eine EU, die buergernaeher und sozialer ist als heute. Die Autonomie der Mitgliedstaaten wird durch den Vertrag sogar besser beruecksichtigt. Nicht zuletzt wird der Bundestag gemeinsam mit allen anderen nationalen Parlamenten durch den neuen Vertrag gestaerkt, weshalb es richtig war, dass der Deutsche Bundestag seiner Ratifizierung am 24. April 2008 mit ueberwaeltigender Mehrheit zugestimmt hat. 26 EU-Staaten haben "Ja" zum Lissabon-Vertrag gesagt - jetzt brauchen wir noch ein positives Votum der Buergerinnen und Buerger Irlands im Herbst 2009, damit das Reformwerk in Kraft tritt.
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Datum: 25.06.2009 - 19:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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