Saarbrücker Zeitung: Grüne und Linke haben schwere Verfassungsbedenken gegen Hauptausschuss
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Verfassungsbedenken gegen den von Union und SPD geplanten
"Hauptausschuss", über den am Donnerstag im Bundestag entschieden
werden soll. Dieses neue Gremium soll 40 Abgeordnete umfassen und
alle anderen Ausschüsse des Parlaments ersetzen, die so lange nicht
gebildet werden, ehe nicht die große Koalition steht. Die Grünen
argumentieren in einer rechtlichen Expertise, die der "Saarbrücker
Zeitung" (Mittwochausgabe) vorliegt, dass im Grundgesetz vier
Ausschüsse zwingend vorgeschrieben und für sie spezielle Kompetenzen
formuliert seien: Der Auswärtige Ausschuss, der
Verteidigungsausschuss, der Europaausschuss und der
Petitionsausschuss. Es sei "äußerst besorgniserregend", wenn der
Hauptausschuss sich mit Petitionen befasse, sagte die
parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann.
Zudem bestehe die Möglichkeit, dass davon betroffene Bürger wegen
eines rechtsfehlerhaften Bescheides dagegen klagten, heißt es in der
Expertise. Die Linken argumentieren ähnlich und verweisen zusätzlich
auf die Rechte der einzelnen gewählten Abgeordneten. Die, die von
ihren Fraktionen nicht in den Hauptausschuss geschickt würden,
immerhin 591, könnten ihrer verfassungsrechtlich verankerten
Tätigkeit nun nicht in vollem Umfang nachgehen, hieß es. Beide
Parteien wollen am Donnerstag gegen das Verfahren stimmen, aber
selbst trotzdem die ihnen zustehenden Vertreter entsenden, um
wenigstens diese Mitsprache zu haben. Für eigene Organklagen beim
Verfassungsgericht gegen das neue Gremium sehen Grüne wie Linke wenig
Chancen, weil dazu die Zeit wohl zu kurz sein werde.
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Datum: 26.11.2013 - 16:59 Uhr
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