Mitteldeutsche Zeitung: zu NPD-Verbot
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immer das letzte Mittel sein. Zweitens wäre es für das
Verfassungsgericht peinlich, wenn der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte ein Parteiverbot wieder aufhebt. Drittens machen die
Umstände der jahrelangen Verbotsdiskussion skeptisch. Die Forderung
nach Ausschaltung der NPD kam immer dann hoch, wenn sich die
Öffentlichkeit über rechtsradikale Gewalttaten empörte, zuletzt nach
Bekanntwerden der Morde der rechten Terrorgruppe NSU. Wenn die
unmittelbaren Täter unbekannt oder tot sind, dann ist der Ruf nach
einem NPD-Verbot immer gut, um staatliche Entschlossenheit zu
zeigen. Das aber ist wirklich nicht der Sinn eines Parteiverbots.
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Hartmut Augustin
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Datum: 02.12.2013 - 18:10 Uhr
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