Mitteldeutsche Zeitung: zu Wulff
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die Staatsanwaltschaft sich dafür rechtfertigen wollte, dass sie mit
ihren Ermittlungen zum Sturz des deutschen Staatsoberhauptes
beigetragen hat. Aber nicht die Ermittlungen waren das Problem, sie
waren angesichts der Verdachtsmomente Anfang 2012 gerechtfertigt.
Doch ihre Ergebnisse hätten von vornherein richtig bewertet werden
müssen, nämlich zugunsten des Beschuldigten Wulff. Dabei hat die
Staatsanwaltschaft versagt. Und das Gericht, das auf so dürftiger
Grundlage die Hauptverhandlung zugelassen hat, ebenso.
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Hartmut Augustin
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Datum: 19.12.2013 - 19:32 Uhr
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