Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Wulff
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nicht. Denn ein Freispruch erster Klasse ist die Einstellung des
Verfahrens keineswegs. Es bleibt in solchen Fällen ein, wenn auch
kleiner, Rest - ein Gschmäckle. Die Ehre, auf die er so viel Wert
legt, bekommt Wulff so nicht zurück. Er kann sie vom Gericht gar
nicht bekommen. Denn Wulff hat, auch wenn ihm nichts Strafbares
nachzuweisen ist, Fehler gemacht, die man in den Ämtern, die er
innehatte, nicht machen darf.
Wulff hat für seine Fehler gezahlt. Er hätte einen Anspruch
darauf, in Ruhe gelassen zu werden - wenn er es denn wollte. Jetzt
könnte er zum Michael Kohlhaas werden. Wulff befindet sich in der
Situation vieler kleiner Menschen, die wegen lässlicher Sünden einer
eifernden Justiz begegnet sind. Dort ging es manchmal nur um zwei
Brötchen. Auch diese Menschen haben Job und guten Ruf verloren - ohne
Ehrensold.
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Datum: 19.12.2013 - 20:45 Uhr
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