Personenbezogene Daten auf der Couch?
Solange Mitarbeiter im Homeoffice keine personenbezogenen Daten verarbeiten, spielt es keine Rolle, wo die Arbeit zu Hause stattfindet. Handelt es sich jedoch um personenbezogene Daten, die unter Art. 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen, sieht di ...
02.02.2021 | Wirtschaft (allg.)