Die Stadt Köln hat sich als eine von mehreren kommunalen Behörden in ihrer Rechtsauffassung zu CBD der Einschätzung des Europäischen Industriehanf Verbandes EIHA und der Deutschen Bundesregierung angeschlossen.
Im Amtsblatt Nr. 48 vom 17.6.2020 hat die Stadt Köln mit der lebensmittelrechtliche ...
22.06.2020 | Bundesregierung