Berliner Zeitung: Kommentar zum Wulff-Lügner-Beschluss
ID: 562736
einen Präsidenten, der ungestraft, mit dem Segen der Justiz als
"Lügner" beschimpft werden darf. Die Staatsanwaltschaft stellt fest,
diese Äußerung sei keine Verunglimpfung des Präsidenten, sondern von
der Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist nicht nur beachtlich, sondern
dramatisch. Denn Wulff hat damit unwiederbringlich verloren, was im
Zeitalter der Duelle die "Satisfaktionsfähigkeit" war. Ein Ehrloser
konnte nicht beleidigt werden, also auch nicht im Duell seine Ehre
wieder herzustellen versuchen. Duelle werden heutzutage vor Gerichten
ausgetragen, aber eben das hat die Justiz dem Lügner Wulff
verweigert. Er ist ehrlos. Aber er ist Präsident.
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Berliner Zeitung
Bettina Urbanski
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Datum: 27.01.2012 - 18:45 Uhr
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