Der Countdown läuft - ewiges Widerrufsrecht erlischt im Juni

Der Countdown läuft - ewiges Widerrufsrecht erlischt im Juni

ID: 1703

Nach einer Welle von Kreditwiderrufen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen im Jahr 2015 hat sich die Bankenlobby zur Wehr gesetzt. Am 18. Februar diesen Jahres hat der Bundestag den Beschluss gefasst, das Widerrufsrecht alter Kreditverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 zum 21. Juni 2016 enden zu lassen. Das Gesetz ist am 21. März 2016 in Kraft getreten. Wer vom ewigen Widerrufsrecht noch Gebrauch machen möchte, muss sich beeilen. Der Countdown läuft.

Kein Widerruf ohne Anschlussfinanzierung - Kreditrechtsexperten bieten Finanzierungssicherheit.
Um einen alten Kredit widerrufen zu können, müssen Verbraucher zunächst die Widerrufsbelehrung der finanzierenden Bank überprüfen lassen. Es ist unerlässlich, einen Kreditrechtsexperten einzuschalten. Dieser führt unabhängige Überprüfungen durch und gibt Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten. Wichtig ist, mit dem Widerruf nicht bis zur sprichwörtlich letzten Sekunde zu warten. Es benötigt Zeit, einen Widerruf juristisch wasserdicht auszuarbeiten, da dieser einer individuellen Argumentation für jeden einzelnen Fall bedarf. Bevor der Kredit widerrufen wird, ist es zwingend erforderlich, die Sicherung der Anschlussfinanzierung zu regeln. Nach erfolgreichem Widerruf bleiben lediglich 30 Tage für die Rückabwicklung des Darlehens. Ist der Kredit widerrufen, kann es problematisch sein, ein Kreditinstitut zu finden, das die erhofften Top-Konditionen für die Finanzierung bietet. Daher ist es sinnvoll, sich einen Kreditrechtsexperten zu suchen, der über ein entsprechendes Netzwerk von Baufinanzierern verfügt. Nur so ist die sofortige Finanzierungssicherheit zu besten Konditionen garantiert. Bevor ein Kredit widerrufen wird, bietet ein Schnellcheck vor dem Widerruf innerhalb kürzester Zeit einen Überblick über die Bedingungen einer möglichen Anschlussfinanzierung. "So wissen Verbraucher sofort und genau, wieviel ihnen der Widerruf bringt.", erklärt Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel aus Berlin.
Die Uhr tickt - schnelles, gut durchdachtes Handeln ist gefordert.
Wer entschlossen ist, seinen Kredit zu widerrufen, muss jetzt schnell handeln. Der Widerrufsjoker verfällt am 21. Juni 2016 und ist unwiederbringlich verloren. Aber Achtung, die Anschlussfinanzierung muss vor dem Widerruf gesichert sein, sonst kommt man leicht vom Regen in die Traufe.



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Datum: 25.04.2016 - 16:26 Uhr
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