Die VW-Sammelklage der Aktionäre gegen den VW-Konzern
Die Manipulationen an Dieselmotoren haben für den VW-Konzern nun weitreichende Folgen. Die Aktionäre haben sich entschlossen, eine Schadenersatzklage gegen VW einzureichen.
Schadenersatz für VW-Aktionäre
Aufgrund der öffentlich gewordenen Manipulationen an VW-Dieselmotoren, die Mitte September 2016 in den USA bekannt geworden sind, haben die Volkswagen-Aktien nun erhebliche Einbußen erlitten. Aktionäre haben Verluste von mehr als 40 Prozent an ihren Papieren zu verzeichnen. Vorgeworfen wird dem Konzern nun, dass Volkswagen den gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sein soll. Das Recht ist auf Seiten der Aktionäre, denn die haben Ansprüche darauf, über Entwicklungen informiert zu werden, die maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Papiere haben können. Die Aktionäre fordern nun im Gegenzug in Form einer VW-Sammelklage einen Ausgleich in Form von Schadenersatz für die zu verkraftenden hohen Kursverluste.
Der Eröffnungsbeschluss durch das OLG Braunschweig
Am 08.03.2017 wurde nun am Oberlandesgericht in Braunschweig das sogenannte KapMuG-Verfahren als VW-Sammelklage gegen den Volkswagen-Konzern offiziell eröffnet. Zum Musterkläger wurde in diesem Zusammenhang seitens des 3. Zivilsenats die Sparkassen-Fondstocher Deka Investment GmbH bestimmt. Die Vertretung der Deka erfolgt durch die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die restlichen Kläger gelten als Beigeladene des Musterverfahrens. Der Termin für eine mündliche Verhandlung steht noch nicht fest, wird aber innerhalb der nächsten drei Monate veröffentlicht.
Die Anmeldung ist auf sechs Monate befristet
Auch für alle Anleger und Investoren, die bisher noch keine Klage eingereicht haben, gilt die Bekanntmachung des Musterklägers als ein wichtiger Verfahrensschritt. Nun startet nämlich durch die VW-Sammeklage die sechsmonatige Anmeldefrist zum KapMuG-Verfahren. Innerhalb dieser Zeit muss eine gerichtliche Registrierung durch einen Anwalt stattfinden. Diese Anmeldung stellt für Kläger eine kostengünstige Alternative dar, denn sie eröffnet auch kleineren Anlegern die Möglichkeit, aus dem Musterverfahren zu profitieren und damit Schadenersatzforderderungen geltend zu machen. Aufgrund der Anmeldung findet nun die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens hemmend statt, ohne dass hierfür eine Klage erhoben werden muss. Damit kann zunächst einmal beobachtet werden, wie sich das Verfahren innerhalb der VW-Sammelklage gegen Volkswagen entwickelt, ohne dass ein Kostenrisiko entsteht. Eine Entscheidung im Musterverfahren als VW-Sammelklage bringt lediglich für die Musterklägerin sowie die Musterbeklagte und auch die Beigeladenen die rechtliche Bindungswirkung mit sich. Erfolgt eine Entscheidung oder auch ein Vergleich zugunsten der Kläger, kann diese Entscheidung auf die Anmelder Übertragung finden.
Die Kontaktaufnahme mit der Fachkanzlei Kanzlei Baum · Reiter & Collegen bietet Anlegern die Möglichkeit, sich unverbindlich an der VW-Sammelklage zu beteiligen. Dabei informiert das erfahrene Anwaltsteam um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Julius Reiter innerhalb einer kostenfrei verlaufenden Ersteinschätzung, ob eine Schadenersatzforderung in Betracht zu ziehen ist. Liegt eine Rechtschutzversicherung vor, stellt die Anwaltskanzlei auch gern die kostenfreie Deckungsanfage bei der entsprechenden Versicherung.
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Datum: 05.06.2017 - 15:38 Uhr
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