Mitteldeutsche Zeitung: zur zögerlichen Auszahlung von Fluthilfe
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brauchen wird, ist nicht nur der großen Anzahl an Anträgen
geschuldet. Es ist richtig und wichtig, die Unterlagen genau unter
die Lupe zu nehmen. Es geht um den verantwortungsvollen Umgang mit
Steuergeld, das den Fluthilfefonds speist. Unberechtigte Forderungen
müssen zurückgewiesen werden. Nur jene Kommunen dürfen Fluthilfe
erhalten, die nachweisbar Schäden erlitten haben. Es ist auch ein
Gebot des Rechtsfriedens. Abschreckendes Beispiel sind umstrittene
Fördermittelauszahlungen nach der Flut 2002, die noch heute die
Gerichte beschäftigen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 10.01.2014 - 19:46 Uhr
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