Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen Verfassungsbeschwerdeverfahren
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Missbrauchsgebühr bei wahrheitswidrigem Vortrag im asylrechtlichen Verfassungsbeschwerdeverfahren
Die Beschwerdeführer, ein russisches Ehepaar und deren Tochter, hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ihren Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren über die Anerkennung ihres Asylrechts eingelegt. Sowohl im fachgerichtlichen als auch im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hatten sie wahrheitswidrig behauptet, aserbaidschanische Staatsangehörige armenischer Volkszugehörigkeit zu sein; im Mai 2009 legten sie dann abgelaufene russische Reisepässe vor, die auf andere als die bisher angegebenen Personalien lauteten, und erklärten gleichzeitig ihre Rückkehrbereitschaft in ihr Heimatland.
URL: www.bundesverfassungsgericht.de
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Datum: 22.07.2009 - 18:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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