WAZ: Vom Umgang mit dem Streikrecht. Kommentar von Stefan Schulte
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sich einer Gewerkschaft seiner Wahl anzuschließen. Und wenn die ihn
dazu aufruft, hat er das Grundrecht zu streiken. Daran gibt es nichts
zu rütteln, weshalb zwar immer wieder Rufe nach einer gesetzlichen
Tarifeinheit laut werden, aber genauso oft verhallen werden. In
Deutschland wird es auch künftig Spartengewerkschaften geben und
damit immer mal wieder auch Streiks von kleinen, aber schlagkräftigen
Gruppen. Zum Beispiel von Lokführern, die den Bahnverkehr lahmlegen.
Doch kein noch so schützenswertes Grundrecht entbindet den, der sich
darauf beruft, von seiner eigenen Verantwortung für einen
angemessenen Umgang damit. In der Lokführergewerkschaft ist davon
derzeit nicht viel zu sehen. Wer morgens ankündigt, nur den
Güterverkehr zu bestreiken und abends Tausende Pendler sitzen lässt,
kann kaum Verständnis erwarten. Die GDL wird auch mit dem wildesten
Ausstand das Grundrecht auf Streik nicht ins Wanken bringen. Aber sie
ist dabei, dessen Akzeptanz zu beschädigen. Und das steht keiner
Gewerkschaft gut zu Gesicht.
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Datum: 02.09.2014 - 19:01 Uhr
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