Weser-Kurier: Kommentar von Joerg Helge Wagner zum verschärften Sexualstrafrecht
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Kinder besonders schutzbedürftig sind. Auch nicht, dass sexueller
Missbrauch von Kindern besonders abscheulich ist und dass das
Strafrecht hier bislang einige üble Lücken aufwies. So konnten sich
etwa neue Lebenspartner eines Elternteils nicht des Missbrauchs von
Schutzbefohlenen schuldig machen. Und die Verjährungsfrist für
sexuelle Übergriffe auf Minderjährige endete bereits mit deren 21.
Geburtstag - ein 17-jähriges Opfer musste also binnen vier Jahren ein
womöglich schweres Trauma soweit überwinden, um seinen Peiniger noch
rechtzeitig anzeigen zu können. Diese Lücken will die Bundesregierung
nun schließen. Das ist überfällig, denn Kinder sind immer schon Opfer
von Missbrauch geworden: in Schulen und Internaten, in Sportvereinen,
sogar in Kirchengemeinden und nicht zuletzt in ihren eigenen
Familien. Relativ neu und dramatisch zugenommen hat indes die
Herstellung und Verbreitung von pornografischen Kinderfotos und
-videos. Der rasante Aufstieg des Internets zum globalen Medium für
nahezu jedermann zeigt hier seine schmutzige Seite. Natürlich muss
der Gesetzgeber darauf reagieren wie auf jede andere Form von
netzgestützter Kriminalität auch. Der Besitz von Kinderpornografie
ist eben weder ein schräger Spleen noch ein "Kavaliersdelikt", zumal
meist ungewiss ist, unter wie viel Zwang die Aufnahmen entstanden.
Ein erhöhtes Strafmaß ist sicher geeignet, dies zu unterstreichen.
Allerdings nur, wenn der Straftatbestand präzise definiert ist, wenn
die Ermittler die Täter schnell überführen und die Gerichte sie rasch
verurteilen können. Genau daran hapert es aber: Wo beginnt ein -
strafbares - "Posingbild", wo endet ein kindlich-unschuldiges
Sich-Produzieren vor der Kamera? Wie schmal ist der Grad, wenn man
künftig nicht nur den eigenen Nachwuchs, sondern auch dessen Freunde
beim sommerlichen Baden fotografiert - womöglich, ohne dass sie das
bemerken? Begriffe wie "eine unnatürlich geschlechtsbetonte Haltung"
machen mit ihrer Unschärfe höchstens Anwälte glücklich, verhindern
aber kein kindliches Leid. Genau darum geht es aber doch: Der Zwang
zur Pose muss inkriminiert werden, nicht ihre Abbildung. Und
schließlich ist bei Kinderpornografie wie beim Cybermobbing zu
prüfen, ob nicht das Wesentliche längst durch bestehende Gesetze
geregelt ist - die freilich nur konsequent angewendet werden müssten.
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Datum: 17.09.2014 - 21:42 Uhr
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