Weser-Kurier:Über die Lockerung der Mietpreisbremse schreibt Alexander Pitz:
ID: 1112145
Maas ist im Streit über die Mietpreisbremse eingeknickt.
Neubauwohnungen werden, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen,
dauerhaft und vollständig von der Regelung ausgenommen - ein
Zugeständnis an die Lobbyisten der Immobilienwirtschaft. Zum Vorwurf
machen kann man dem Minister seine Kurskorrektur allerdings nicht.
Denn sie ist - auch im Interesse der Mieter - durchaus vernünftig.
Die Mieten in den Ballungsräumen sind in den vergangenen Jahren vor
allem deshalb gestiegen, weil einfach zu wenig neuer Wohnraum gebaut
wurde. Mit zusätzlicher Bürokratie und Preisvorschriften schafft man
aber keine neuen Wohnungen. Das beste Mittel gegen zu hohe Mieten ist
vielmehr: Bauen, bauen, bauen. Genau das wäre jedoch mit Maas'
ursprünglichem Plan erschwert worden. Die Investoren aus der
Immobilienbranche waren derart verunsichert, dass die meisten von
ihren geplanten Projekten Abstand genommen hätten. Kein Wunder: Wer
steckt schon gern sein Geld in den Bau eines neuen Mietshauses, wenn
der Staat hernach die Preise diktiert? Dem Minister ist klar
geworden, dass selbst die schärfste gesetzliche Mietpreisbremse
nutzlos ist, wenn es auf dem Markt nicht genug Wohnungen gibt. Dass
er zu solcher Einsicht fähig ist, verdient eher Lob als Tadel.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.09.2014 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1112145
Anzahl Zeichen: 1611
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bremen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 171 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weser-Kurier:Über die Lockerung der Mietpreisbremse schreibt Alexander Pitz:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Weser-Kurier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).