Graalmann: In der Pflege geht es voran
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Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, die heute beschlossene
Reform der sozialen Pflegeversicherung. Zur abschließenden Lesung im
Bundestag sagte er: "Nach langem Stillstand hat die Politik das Thema
angepackt und einige richtige Entscheidungen getroffen. Entscheidend
ist, dass das erste Pflegestärkungsgesetz mehr Geld ins System
bringt. Es begrenzt die Entwertung der sozialen Pflegeversicherung
durch Inflation und schafft vor allem mehr Wahlmöglichkeiten für
Pflegebedürftige und Angehörige. Das ist wirklich wegweisend, weil
damit die Flexibilität bei der Zusammenstellung von Pflegeleistungen
erhöht wird."
Bis zuletzt war um Änderungen am Reformwerk gerungen worden. Nun
kommt die sogenannte "Umwidmungsregel" ins Gesetz, die intensiv
diskutiert und von der AOK nachdrücklich unterstützt wurde. Danach
können 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen zukünftig für
niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt
werden, etwa Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge und Betreuung.
"Pflegebedürftige können ihren Alltag dadurch individueller gestalten
als heute und gleichzeitig mehr Leistungen einkaufen. So werden ihre
Angehörigen entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre
Kernaufgaben konzentrieren", erläuterte Graalmann.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die ambulanten Pflegedienste müssen
künftig ihre Kalkulationsgrundlagen in den Preisverhandlungen mit den
Pflegekassen offenlegen. Auch dies sieht der AOK-Chef positiv:
"Mittel, die von den Kassen für Mehrleistungen und eine faire
Entlohnung bereitgestellt werden, müssen auch wirklich bei den
Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Künftig müssen die
Anbieter erläutern, wie sie die Mittel aus der Pflegeversicherung
genau verwenden. Hier sorgt das Gesetz für mehr Transparenz."
Den größten Sprung für die soziale Pflegeversicherung bedeutet aus
Sicht der AOK aber die angekündigte Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der zweiten Stufe im Jahr 2017. Ziel
müsse es sein, dass die von der Koalition in Aussicht gestellte
Finanzierungsgrundlage für dieses Kernstück der Pflegereform
ausreiche, so Graalmann. Die geplante Beitragsanhebung von insgesamt
0,5 Prozentpunkten sei viel für die Beitragszahler. Ein Teil davon,
jährlich ungefähr 2,4 Milliarden Euro, fließe in vorgezogene
Leistungsverbesserungen, und 2017 seien erneut 0,2 Beitragssatzpunkte
vorgesehen für die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Gleichzeitig verwies Graalmann auf den Expertenbeirat, der je nach
Ausgestaltung die jährlichen Mehrkosten aufgrund des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf zwei bis 6,8 Milliarden Euro
geschätzt hat. Und er erinnerte daran, dass schon 2017 eine weitere
Leistungsdynamisierung anstehe. Bereits die Dynamisierung im Jahr
2015 bringe Mehrkosten von 900 Millionen Euro mit sich. "Für diese
Jahrhundertaufgabe sind die Mittel knapp bemessen. Deshalb ist die
Enttäuschung vorprogrammiert, wenn am Ende Ankündigungen und
Finanzrahmen nicht zusammenpassen."
Mit einem Versichertenanteil von 50 Prozent unter den
Pflegebedürftigen ist die AOK die größte Pflegekasse Deutschlands.
Bundesweit hat sie rund 700 Pflegeberater im Einsatz, die die
Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Ort unterstützen.
Gleichzeitig baut sie ihre Online-Informationen wie den
AOK-Pflegenavigator und das AOK-Pflegeportal weiter aus und engagiert
sich in regionalen Projekten, um die Versorgung unserer
pflegebedürftigen Versicherten vor Ort zu verbessern.
Pressekontakt:
Pressestelle AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
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Datum: 17.10.2014 - 11:40 Uhr
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