Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum NPD-Urteil: Recht auf Meinung von Reinhard Zweigler
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Regierungsamt - zu politischer Enthaltsamkeit verpflichtet? Gilt für
sie das Neutralitätsgebot mehr als das Recht auf Meinungsfreiheit? In
diesem rechtlich komplizierten Spannungsfeld hat sich jetzt das
Bundesverfassungsgericht bewegt. Karlsruhe hat weise zweierlei
entschieden: Erstens dürfen Regierungsmitglieder durchaus in den
Meinungskampf eingreifen, dürfen etwa in Wahlkämpfen pointiert
Stellung beziehen. Etwas anderes zu erwarten, wäre weltfremd. Aber
zweitens hat das Verfassungsgericht Regierungsmitgliedern
aufgetragen, genau zu unterscheiden, ob sie sich als Minister äußern
oder als Parteipolitiker sowie als Privatperson. Familienministerin
Manuela Schwesig darf nicht vor der Wahl der rechtsextremen NPD
warnen. Die SPD-Politikerin Schwesig darf dies dagegen schon. Das ist
ein scheinbar kleiner, aber gewichtiger Unterschied. Die NPD, die
gegen Schwesig nach Karlsruhe gezogen war, ist in kurzer Zeit zum
zweiten Mal auf die Nase gefallen.
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Datum: 16.12.2014 - 21:11 Uhr
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