Westfalenpost: Erbschaftssteuer
Damit war zu rechnen. Denn das viel beachtete und
mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die
Steuerprivilegien für Firmenerben schafft zwar einige Vorteile ab,
bestätigt aber die Grundsätze. Und deshalb können die drei Millionen
Familienunternehmen in Deutschland mit dem Ergebnis leben. Die
Richter haben noch einmal bestätigt, dass der Schutz von
Arbeitsplätzen grundsätzlich ein legitimer Grund sei, Betriebe
teilweise oder vollständig von der Steuer zu befreien. Gleichzeitig
aber ist das Urteil alles andere als ein
Freifahrtschein.
Besonders die Großunternehmen werden von
der eingeforderten Reform getroffen. In diesem Bereich werden hohe
Begünstigungen absehbar zurückgefahren. Offen bleibt, wie künftig
umzugehen ist mit Großunternehmen, die aus verschiedenen
Gesellschaften bestehen bzw. in selbige aufgespalten wurden. Sind
diese einzeln oder als Konzern zu betrachten? Viel wird davon
abhängen, wie künftig Großunternehmen definiert werden. Und welche
Maßstäbe angesetzt werden. Legt man die Mitarbeiterzahlen zugrunde
oder Umsätze?
Nun liegt es an der Politik, den
Gestaltungsspielraum des Urteils zu nutzen und die - vielleicht
unbeabsichtigten - Steuer-Schlupflöcher zu stopfen. Entscheidend aber
wird sein, dass die Erbschaftssteuerregeln in ihrer Logik konstant
bleiben. Unternehmer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre
Firmen durch Schenkung oder Erbschaft nicht in Schwierigkeiten
geraten. Schließlich haben die Unternehmerfamilien in den meisten
Fällen ihr Geld in Gebäuden, Maschinen und Waren investiert. Es kann
nicht im Sinne des Staates sein, eine Steuer einzutreiben, die die
Substanz eines Betriebes und damit Arbeitsplätze gefährdet.
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Datum: 17.12.2014 - 20:22 Uhr
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