Pflegekommission fuer Mindestlohn in der Altenpflege konstituiert sich
ID: 120475
Pflegekommission fuer Mindestlohn in der Altenpflege konstituiert sich
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Konstituierung der Pflegekommission. Das ist ein gutes Signal und ein wichtiger Beitrag, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland besser als bisher zu garantieren, dass ihr Lohn nicht unter ein unertraegliches Mass gedrueckt werden kann. Bei der Pflegebranche handelt sich um eine Zukunftsbranche. Schon heute herrscht dort ein Mangel an Fachkraeften.
Fuer die Pflegebranche wurde ein eigener Abschnitt in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, um den Besonderheiten dieser Branche des sogenannten "Dritter Weg" Rechnung zu tragen.
Die Arbeitsbedingungen in den kirchlichen und karitativen Organisationen werden durch Arbeitsvertragsrichtlinien festgelegt, die in paritaetisch besetzten Kommissionen bestimmt werden. Das ist ein mit den Tarifvertraegen ausserhalb des kirchlichen Bereichs vergleichbarer Weg. Im Gesetz wurde sichergestellt, dass die unterschiedlichen Traditionen weiter existieren koennen. Gleichzeitig wurde aber gewaehrleistet, dass die Konkurrenz, die Pflege zu Dumpingloehnen anbietet, verhindert werden kann.
Wir begruessen deshalb, dass heute die Konstituierung der ersten Pflegekommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der
Alten- und ambulanten Krankenpflege und Festlegung eines Pflegemindestlohnes stattfindet. Der Bundesminister fuer Arbeit und Soziales Olaf Scholz wird die Urkunden den Mitgliedern der Kommission ueberreichen. Den Vorsitz der Pflegekommission soll Rainer Brueckers uebernehmen. Er ist seit vielen Jahren in leitender Funktion taetig und kennt durch seine bisherige Taetigkeit die Anforderungen in der Pflegebranche sehr gut.
Weiter sollen Mitglieder von ver.di, dem Arbeitgeberverband Pflege, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbaende sowie den Arbeitsrechtlichen Kommissionen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Deutschlands beziehungsweise des Deutschen Caritasverbands in die erste Kommission berufen werden.
Jetzt muss sich die Kommission zuegig an die Arbeit machen. Denn der kuenftige Mindestlohn in der Pflegebranche beruht auf einer Empfehlung der jetzt eingesetzten Pflegekommission und kann dann durch das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales als Verordnungsgeber durch Erlass einer Rechtsverordnung fuer alle Arbeitgeber sowie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegebranche verbindlich gemacht werden.
Die Arbeit, die Pflegerinnen und Pfleger leisten, ist von unschaetzbarem Wert fuer das Leben vieler Buergerinnen und Buerger und fuer die Zukunft unseres Landes. Mit den Loehnen, die teilweise in der Pflege gezahlt werden, koennen die Ansprueche, die an die Pflege gestellt werden, aber nicht erfuellt werden. Es geht um qualifizierte, schwere Arbeit, die dort geleistet wird. Deshalb muss sie auch anstaendig bezahlt werden.
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Datum: 22.09.2009 - 00:48 Uhr
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