Westfalenpost: Polizist als Peiniger / Kommentar von Joachim Karpa zu denÜbergriffen auf Flüchtlinge
ID: 1213465
einen jungen Marokkaner. Ein erschütternder, ein ungeheuerlicher
Übergriff: Ein wehrloser junger Mann ist in diesem Land einem
Vertreter der Staatsgewalt hilflos ausgeliefert. Das macht sprachlos,
und das schreit nach lückenloser Aufklärung. Dass der Beamte mit
seiner Tat vor Kollegen mit seinen Bildern prahlt, lässt schlimme
Rückschlüsse zu.
Wirklich nur ein Einzelfall? Nur wer sich sicher fühlt, wer
glaubt, seine Kollegen applaudieren ihm zu diesem
menschenverachtenden Verhalten, protzt damit. Offenbar steht der
Bundespolizist mit seinem Verständnis von Willkommenskultur nicht
alleine da. Dass die Gewerkschaft von einem Einzelfall spricht,
gehört zu den üblichen Reflexen. Wäre es nicht viel wichtiger zu
hinterfragen, warum jemand in Polizeiuniform zum Peiniger wird. Was
geht in so einem Kopf vor? Was treibt ihn dazu? Welche Einflüsse,
welche Umstände sind es?
Wo Korpsgeist herrscht, muss die Strafverfolgung solch übler Fälle
scheitern. Bis heute ist es zum Beispiel der Staatsanwaltschaft
Siegen nicht gelungen, die zwei Polizisten namentlich zu benennen,
die von den Vorfällen in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach im
September wussten - und nichts sagten. Warum? Weil es keine
Dienstpläne gibt? Nein. Sicher nicht.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.05.2015 - 22:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1213465
Anzahl Zeichen: 1577
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hagen
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 243 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalenpost: Polizist als Peiniger / Kommentar von Joachim Karpa zu denÜbergriffen auf Flüchtlinge"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalenpost (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




