Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel von Reinhard Zweigler zur Vorratsdatenspeicherung

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ID: 1217991
(ots) - Gesetz für die Speicherung von Verkehrsdaten
nennt der unglückliche Bundesjustizminister Heiko Maas das jetzt vom
Kabinett gebilligte Opus. Doch natürlich geht es um das Reizthema,
dass seit Jahren als Vorratsdatenspeicherung umstritten, umkämpft,
verurteilt, aber auch vehement gefordert wird. Der SPD-Mann Maas
hatte mit dem glaubhaften Vorsatz sein Ministeramt in Berlin
angetreten, das Thema auf Eis liegen zu lassen. So hatte es seine
bürgerrechtsbewegte Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
über vier Jahre lang gehalten - und die Union damit zur Weißglut
getrieben. Über ein Jahr lang ist Maas diese Obstruktion auch
leidlich gelungen. Doch dann wurde ihm von Parteichef Sigmar Gabriel
bedeutet, dass weiterer hinhaltender Widerstand aufzugeben sei.
Anders als die Freidemokratin Leutheusser-Schnarrenberger, die
seinerzeit in einer ähnlichen Konstellation Mitte der 90er Jahre beim
Lauschangriff aus dem Kabinett von Helmut Kohl zurücktrat, wählte
Maas nun den Weg der klaglosen Niederlage ohne Amtsverzicht.
Obendrein musste er das Gesetz, dass ein Herzensanliegen der Union,
von Innenminister Thomas de Maizière sowie von Ermittlern ist, auch
noch selbst vorstellen. In der Sache ist der jetzt gefundene
schwarz-rote Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung allerdings weder
Fisch noch Fleisch. Er gilt Ermittlern, die gegen Terrorismus, Mord,
sexuellen Missbrauch, Menschenhandel oder Landesverrat tätig sind,
als viel zu wenig wirksam. Lediglich zehn Wochen lang sollen künftig
Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen, also wer wann wie lange
telefonierte, simste oder im Internet unterwegs war. Gar nur vier
Wochen dürfen die Standortdaten von Handygesprächen aufbewahrt
werden. Daten zum E-Mailverkehr werden nicht erfasst,
Kommunikationsinhalte ohnehin nicht. Und für den Zugriff auf die
Daten muss zuvor ein Richter grünes Licht gegeben haben. Im Klartext


bedeutet all das: Terroristen und organisierte Kriminelle haben vom
neuen deutschen Datenspeicher-Gesetz kaum etwas zu befürchten. Dass
die Opposition im Verein mit Internetaktivisten sowie Netz-affinen
SPD-Genossen dagegen vom Datenschutz-rechtlichen Sündenfall spricht,
ist die bekannte Kehrseite dieser Medaille. Sie alle haben insoweit
Recht, dass nun die "anlasslose" Datensammelei wieder kommt. Das
Bundesverfassungsgericht hatte sie vor ein paar Jahren verboten und
der Europäische Gerichtshof hatte im gleichen Sinne nachgelegt. Ja,
aber wie sollen denn Kommunikationsdaten sinnvoll zur
Verbrechensbekämpfung genutzt werden, wenn nicht zumindest erst
einmal sämtliche Verbindungsdaten gewissermaßen "eingefroren" werden.
Dass übrigens IT-Firmen diese Daten ohne Aufhebens monatelang
speichen, wird kaum thematisiert. Und dass sie dort keineswegs sicher
sind, wissen wir spätestens seit den NSA-Enthüllungen von Edward
Snowden vor zwei Jahren. Der SPD beschert das geplante Daten-Gesetz
wahrscheinlich eine weitere heftige Debatte. Die versucht Parteichef
Sigmar Gabriel mit einem vorsichtigen Basta klein zu halten. Und das
dürfte ihm vermutlich auch gelingen. Auf dem kleinen Parteitag der
Sozialdemokraten Ende Juni wird es vielleicht laut werden, doch der
jetzige Kompromiss zur Datenspeicherung ist nicht ernsthaft in
Gefahr. Dafür ist das Thema einer Mehrheit der SPD und der Wähler
dann doch zu unwichtig. Die wortmächtige Internet-Gemeinde mag dies
wahrscheinlich völlig anders sehen. Wahlentscheidend ist das
Daten-Thema aber nicht. Das musste schon die in dieser Frage
standhafte FDP erfahren.



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Datum: 28.05.2015 - 18:18 Uhr
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