Mitteldeutsche Zeitung: zum Fall Mansur
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sagen. Denn wenn ein internationaler Haftbefehl vorläge, wäre der
Ermessenspielraum der deutschen Stellen gering. Nun aber muss
zunächst ein Haftrichter den Sachverhalt prüfen. Anschließend ist es
am Kammergericht Berlin, über einen Auslieferungsantrag zu
entscheiden. Da geht es um rechtsstaatliche Standards und politische
Motive der ägyptischen Machthaber gleichermaßen. Nach allem, was man
über den Fall weiß, wäre eine Auslieferung eine Überraschung. Ja,
sie wäre ein Skandal.
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Hartmut Augustin
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Datum: 22.06.2015 - 02:00 Uhr
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