Mitteldeutsche Zeitung: zum NSU-Prozess
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Verletzung der Schweigepflicht anzeigt, könnte doch noch dazu führen,
dass sich die Wege trennen. Weil aber der vierte Pflichtverteidiger
nicht in der Lage sein wird, sich in den kompletten Stoff
einzuarbeiten und damit die Gefahr einer Revision stiege, könnte die
Anzeige das Ende bedeuten. Angesichts der Tatsache, dass viele
Indizien gegen die 40-Jährige sprechen, sind Zweifel erlaubt, ob die
Strafprozessordnung nicht zu viel Spielraum lässt für destruktive
Strategien. Es kann nicht im Sinne des Rechtsstaates sein, sich nach
Belieben vorführen zu lassen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 24.07.2015 - 18:38 Uhr
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