Westdeutsche Zeitung: Ranges Anklage ist Kokolores
ID: 1245359
Kalten. Trotzdem wollte der Generalbundesanwalt gegen harmlose
Blogger Ermittlungen einleiten, die zweitklassige Papiere des
Verfassungsschutzes veröffentlicht hatten. Wegen der "Preisgabe eines
Staatsgeheimnisses" mit der "Gefahr eines besonders schweren
Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland".
Das ist Kokolores, auch wenn das Verfahren vorerst wieder gestoppt
wurde. Der Straftatbestand des Landesverrates ist, so wie er im
Gesetz steht, von vorgestern. Auch der des Geheimnisverrates. Im Fall
des Abhörens des Kanzlerin-Handys durch die NSA hat die "Weitergabe
von Staatsgeheimnissen an eine fremde Macht" Karlsruhe nicht
interessiert. Der Paragraf ist ein Willkürinstrument. Nach innen
gegen jeden in den Behörden, der über Missstände plaudert. Nach außen
gegen jeden, der diese Informationen veröffentlicht. Edward Snowden
wäre auch hier ein Fall für die Justiz. Nicht zufällig trafen die
Ermittlungen ein elektronisches Medium und nicht, wie noch in der
"Spiegel-Affäre" , ein klassisches. Weil Informationen aus den
Computern leicht kopiert, weitergeleitet und veröffentlicht werden
können, vervielfachen sich die Möglichkeiten der Enthüller. Manchmal
verfolgen die "Täter" hehre Ziele. Sie wollen Missstände aufdecken.
Manchmal ist auch die Netz-Idelogie von der totalen Transparenz das
Motiv. Mitunter auch nur Geltungssucht. Die uralten Kriegs-Paragrafen
mit ihren harten Strafen jedenfalls passen nicht mehr in diese Welt
4.0. Wenn es dafür eines Beweises bedurft hätte, dann hat ihn
Generalbundesanwalt Range mit seinem Gaga-Verfahren ungewollt
geliefert. Der Gesetzgeber sollte nun allerdings nicht das Kind mit
dem Bade ausschütten. Spionage für feindliche Mächte muss ein
Straftatbestand bleiben, auch Wirtschaftsspionage. Auf der anderen
Seite aber muss die Intention der angeblichen Verräter stärker
berücksichtigt werden. Skandalaufdecker sollten im Regelfall
unbehelligt bleiben. Wie in den USA muss die Presse, auch Blogger,
geschützt sein. Denn Pressefreiheit ist entscheidend für die
Demokratie, und zwar auch dann, wenn sie dem Staat nicht angenehm
ist. Gerade dann.
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Datum: 31.07.2015 - 17:47 Uhr
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