BGH: Rückgriff auf Kaution während des laufenden Mietverhältnisses
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Der Vermieter hat die Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimo-natiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Anlage muss getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses – auch bei Insolvenz des Vermieters – ungeschmälert zurückerhält, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen. Diese Zielsetzung würde nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unterlaufen, wenn der Vermieter die Mietkaution bereits während des laufenden Mietverhältnisses auch wegen streitiger Forde-rungen in Anspruch nehmen könnte.
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Datum: 19.10.2015 - 15:39 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Raimund Sieg
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München
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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