Hund, Katze, Maus – absolutes Tierhalteverbot unwirksam
ID: 1370943
Das Recht zur Haltung von Kleintieren (z.B. Mäusen, Fischen und Schildkröten) kann durch eine Klausel in einem Mietvertragsformular nicht ausgeschlossen werden. Auch die Haltung größerer Tiere (z.B. Hunde und Katzen) kann dem Mieter nicht einfach verboten werden. Vielmehr verlangt die Bedeutung der Haltung solcher Tiere für den Mieter, dass eine Abwägung zwischen seinen Interessen und denen seines Vermieters vorgenommen wird, bevor der Vermieter über die Tierhaltung entscheidet.
Wird die Tierhaltung größerer Tiere im Mietvertragsformular nicht generell verboten, sondern behält sich der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Haltung größerer Tiere vor, dann liegt darin die Zusage, über die Tierhaltung unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden. Derartige Klauseln sind deshalb zulässig.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vor-stand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von fast 129.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten.
Datum: 11.07.2016 - 15:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370943
Anzahl Zeichen: 1223
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raimund Sieg
Stadt:
München
Telefon: 08954041330
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 898 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hund, Katze, Maus – absolutes Tierhalteverbot unwirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).