Schornsteinfeger: Rechnung kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden

Schornsteinfeger: Rechnung kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden

ID: 1370940
(firmenpresse) - Wenn der Schornsteinfeger kommt, sind schnell mal 100 Euro weg. Umso schöner, wenn sich der Steuerzahler einen Teil der Kosten zurückholen kann. Die Rechnung des Schornsteinfegers konnte schon bisher in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings wurden nicht alle Leistungen des Schornsteinfegers vom Finanzamt anerkannt. Der Teil der Arbeit, den der Schornsteinfeger als Gutachter unternommen hat, musste bisher vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Das Bundesfinanzministerium hat dies aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2014 (Aktenzeichen: VI R 1/13) nun geändert. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.

Zur Anwendung kommt die Steuerermäßigungsregelung des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Nach dieser ermäßigt sich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Er-haltungsmaßnahmen die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro.

In seinem Urteil vom 6. November 2014 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein kann. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit sei als vorbeugende Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen. Das Bundesfinanzministerium überträgt diese Rechtsprechung nun zugunsten des Steuerzahlers auf die Leistungen des Schornsteinfegers. Die Steuerermäßigung gilt nun sowohl für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten als auch für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten ein-schließlich der Feuerstättenschau.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vor-stand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von fast 129.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten.



drucken  als PDF  Dämmen mit dem Blauen Engel Hund, Katze, Maus – absolutes Tierhalteverbot unwirksam
Bereitgestellt von Benutzer: hugbay
Datum: 06.07.2016 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370940
Anzahl Zeichen: 1743

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raimund Sieg
Stadt:

München


Telefon: 08954041330

Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 931 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schornsteinfeger: Rechnung kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wahl des Versammlungsortes bei einer Eigentümergemeinschaft ...
Das Amtsgericht Dortmund hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, bei dem als Versammlungsort einer zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaft die Waschküche ausgewählt worden war. Zur Versammlung selbst erschien ein Bevollmächtigter mehrerer Wohnungseigentümer um vier Minuten verspä

Keinen Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adressen weiterer Wohnungseigentümer ...
Zwar hat jeder Wohnungseigentümer aufgrund eines berechtigten Interesses Anspruch gegen den WEG-Verwalter auf Herausgabe einer aktuellen Wohnungseigentümerliste mit Namen sowie aktueller Anschrift, da die Wohnungseigentümer in einer Gemeinschaft verbunden sind. Die WEG-Verwaltung ist aber nicht b

Braucht mein Haus einen neuen Energieausweis? ...
Die Energieausweise haben mit den Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie enthalten wichtige energetische Kennwerte, die bei Vermietungsanzeigen in der Anzeige veröffentlicht werden müssen. Vermieter müssen zudem bei einer Neuvermietung unaufgefordert einen (gültigen) Energieausweis vorlegen


Weitere Mitteilungen von Haus & Grund Bayern


Heizkessel maximal 30 Jahre „haltbar“ ...
Seit dem 1. Januar 2016 dürfen Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1986 eingebaut worden sind, nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1986 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hi

Kündigungsrecht wirksam ausschließen: Darauf sollten Sie als Vermieter achten ...
Soll das Kündigungsrecht in einem Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen werden, muss der Mietvertrag schriftlich geschlossen werden. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn im Mietvertrag alle wesentlichen Vertragsbedingungen festgehalten werden, insbesondere der Mietgegenstand, die

Steuererklärung: Straßenausbaubeiträge nicht vergessen! ...
Grundstückseigentümer können einen Teil der von ihnen erhobenen Straßenausbaubeiträge bei der Steuererklärung angeben. Auslöser dieser neuen Entwicklung ist ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 24. Juni 2015 (Aktenzeichen: 7 K 1356/14), das einem Grundstückseigentümer Recht gab, der

Vermietung: Neue Wasser- und Wärmemengenzähler müssen gemeldet werden ...
Wer eine Wohnung vermietet, erhält von seinem Mieter in der Regel nicht nur die Miete, sondern auch die Kosten für das verbrauchte Wasser und die Nutzung der Heizung ersetzt. Um den Verbrauch des Mieters zu bestimmen, befinden sich in einer Wohnung Messgeräte (z.B. Wasser- oder Wärmemengenzähle


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z