Schornsteinfeger: Rechnung kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden
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Zur Anwendung kommt die Steuerermäßigungsregelung des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Nach dieser ermäßigt sich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Er-haltungsmaßnahmen die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro.
In seinem Urteil vom 6. November 2014 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein kann. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit sei als vorbeugende Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen. Das Bundesfinanzministerium überträgt diese Rechtsprechung nun zugunsten des Steuerzahlers auf die Leistungen des Schornsteinfegers. Die Steuerermäßigung gilt nun sowohl für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten als auch für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten ein-schließlich der Feuerstättenschau.
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Datum: 06.07.2016 - 13:20 Uhr
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