Schornsteinfeger: Rechnung kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden
ID: 1370940
Zur Anwendung kommt die Steuerermäßigungsregelung des § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Nach dieser ermäßigt sich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Er-haltungsmaßnahmen die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro.
In seinem Urteil vom 6. November 2014 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein kann. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit sei als vorbeugende Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen. Das Bundesfinanzministerium überträgt diese Rechtsprechung nun zugunsten des Steuerzahlers auf die Leistungen des Schornsteinfegers. Die Steuerermäßigung gilt nun sowohl für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten als auch für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten ein-schließlich der Feuerstättenschau.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Haus & Grund Bayern ist der Landesverband der bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, gesetzlich vertreten durch Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand, und RA Peter Schicker, stellvertretender Vor-stand. Dem Landesverband gehören 105 Vereine an, die die Interessen von fast 129.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten.
Datum: 06.07.2016 - 13:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1370940
Anzahl Zeichen: 1743
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Raimund Sieg
Stadt:
München
Telefon: 08954041330
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 880 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schornsteinfeger: Rechnung kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).