Allg. Zeitung Mainz: Notwendig / Kommentar von Frank Schmidt-Wyk zum NSU-Prozess
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Verhandlungstag im NSU-Prozess. Dreieinviertel Jahre zieht sich die
Quälerei vor dem Münchner Oberlandesgericht nun schon hin. Ein
baldiges Ende ist nicht in Sicht - auch wenn der Senat erkennbar auf
einen Abschluss hinarbeitet. Ende Juli, kurz vor der Sommerpause,
hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl noch Prozesstermine bis
September 2017 bekanntgegeben - vorsorglich, wie es hieß. Zuletzt war
es Ralf Wohlleben, der mit der Benennung immer weiterer Zeugen den
Prozess in die Länge zog: Verbissen stemmt sich Beate Zschäpes
Mitangeklagter gegen eine langjährige Haftstrafe. Laut Anklage hat
Wohlleben die Waffe organisiert, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe
Mundlos neun ihrer zehn Opfer erschossen. Bisher konnte Wohlleben den
Vorwurf nicht entkräften. Hauptgrund für den zähen Fortgang der
Verhandlung ist und bleibt aber die rein taktische
Verteidigungsstrategie der Hauptangeklagten. Fragen an Zschäpe werden
von ihren Verteidigern zunächst notiert, die Antworten später im Saal
verlesen, von den Anwälten. Seit vielen Wochen geht das so. Ein
Prozedere, das sich an der Grenze des Erträglichen bewegt, weil es
Gericht, Bundesanwaltschaft und Nebenklage wie Bittsteller dastehen
lässt. Dennoch: Der Rechtsstaat muss dieses erniedrigende Schauspiel
aushalten - solange es der Wahrheitsfindung dient und zum
Zustandekommen eines stabilen Urteils beiträgt. Eine erfolgreiche
Revision wäre in diesem international beachteten Verfahren der größte
anzunehmende Unfall. Geduld und Sorgfalt des Senats sind nichts
anderes als notwendige Strategien der Katastrophenvermeidung.
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Datum: 28.08.2016 - 19:17 Uhr
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