Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not
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Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not
Wir wollen ein Gesetz zur Ermöglichung der vertraulichen Geburt einführen
Wir wollen ein Gesetz zur Ermöglichung der vertraulichen Geburt einführen. Schwangere in Not können dann ihr Kind unter ärztlicher Begleitung auf die Welt bringen und in die Obhut einer Einrichtung geben, ohne dass es rechtliche Probleme gibt. Die Daten der Mutter sollen bei einer nicht-staatlichen Beratungsstelle hinterlassen werden. Dem Standesamt werden sie erst nach Ablauf einer ausreichenden und angemessenen Frist bekannt gegeben.
Damit werden wir dem Schutz- und Geheimhaltungsbedürfnis der Frauen, aber auch dem großen psychologischen Bedürfnis eines Kindes nach Kenntnis der eigenen Abstammung gerecht. Dies ist für die gesunde Identitätsentwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung.
Babyklappen verhindern nicht immer, dass Frauen, die die Schwangerschaft verdrängt haben und von der Geburt überrascht werden, ihr Kind in Panik töten. Wir glauben, dass sich Frauen in Not durch ein besseres Beratungs- und Unterstützungsangebot auf eine vertrauliche Geburt einlassen können, wenn ihnen die Geheimhaltung ihrer Daten für eine ausreichend lange Zeit zugesichert wird. Wenn die Ergebnisse einer vom Familienministerium in Auftrag gegebenen Studie vorliegen, werden wir über die Zukunft von Babyklappen weiter nachdenken.
Wir wollen die Situation von Schwangeren in Not umfassend und insgesamt verbessern. Die Stiftung Mutter und Kind wollen wir daher noch besser ausstatten.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 28.11.2009 - 06:35 Uhr
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