WAZ: Klare Kriterien müssen her
- Kommentar von Tobias Blasius
zum Urteil über den Flüchtlingsstatus für Syrer
ID: 1427744
rächen sich nun auch juristisch. Monatelang hatten die Behörden
Asylbewerber aus Syrien zu Flüchtlingen nach der Genfer Konvention
ernannt. Ihre individuelle Verfolgung wegen Rasse, Religion oder
politischer Überzeugung konnte nie ernsthaft überprüft werden. Um den
Familiennachzug einzudämmen und die Flüchtlingszahlen zu begrenzen,
entschied die Bundesregierung im Asylpaket II dann quasi über Nacht,
auch Syrern im Zweifel nur noch eingeschränkten Schutz zu gewähren.
Diesen Bruch in der Praxis können viele Verwaltungsgerichte nicht
nachvollziehen. Der politische Wunsch nach Verringerung der
Asylbewerberzahlen könne nicht zu einer Neubewertung der Lage in
Syrien führen. Die Frage der individuellen Verfolgung ist eben keine,
die man je nach Aufnahmekapazität und allgemeiner Stimmungslage
passend machen kann. Das Urteil vom Dienstag ist ein weiteres Indiz,
dass rasch eine grundsätzliche Klärung her muss. Es gibt gute Gründe,
nicht alle syrischen Flüchtlinge automatisch zu Verfolgten des
Assad-Regimes zu ernennen. Doch sollten die Kriterien dafür deutlich
plausibler und endlich gerichtsfest sein.
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Datum: 22.11.2016 - 18:09 Uhr
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