Tillmann/Feiler: Manipulationssichere Kassen werden zum Standard
ID: 1436191
Sportvereine und offene Verkaufsstände
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch das
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:
"Mit dem Gesetz unterbinden wir Manipulationsmöglichkeiten an
elektronischen Registrierkassen. Neu ab dem Jahr 2020 angeschaffte
elektronische Kassensysteme müssen über eine technische
Sicherheitseinrichtung verfügen, die ab dem ersten Tastendruck alle
Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst.
Nachträgliche Stornierungen oder "Trainingsbuchungen" lassen sich
zukünftig für Prüfer lückenlos nachvollziehen. Um Steuerpflichtige
aber nicht mit unnötigen Kosten zu überziehen, dürfen bis Ende des
Jahres 2022 bereits angeschaffte Kassen eingesetzt werden, soweit sie
nicht nachrüstbar sind.
Anlass der Regelung sind Feststellungen der Rechnungshöfe, dass
die Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen - wie z. B.
Kassenaufzeichnungen - ein ernstzunehmendes Problem für den
gleichmäßigen Steuervollzug darstellt.
Eine generelle Registrierkassenpflicht wäre aber unverhältnismäßig
gewesen. Der Verkauf von Waren auf Wochenmärkten,
Sportveranstaltungen und Vereinsfesten soll auch in Zukunft mittels
einer offenen Ladenkasse möglich sein.
Verstöße gegen den Einsatz von manipulationssicheren
elektronischen Registrierkassen können mit einer Geldbuße bis zu
25.000 Euro geahndet werden. Dies betrifft die Manipulation von
Registrierkassen als solche, aber auch den Vertrieb von
manipulationsfähigen Kassen.
Mit einer unangekündigten Kassennachschau führen wir zum 1. Januar
2018 ein effektives Kontrollinstrument für die Finanzverwaltung ein,
um Steuerhinterziehung aufzudecken. Durch die Kassennachschau müssen
Steuerpflichtige immer damit rechnen, bei Manipulationen an
Kassensystemen und nicht verbuchten Umsätzen entdeckt zu werden.
Allerdings setzen alle Maßnahmen für ihre Wirksamkeit voraus, dass
die zuständigen Landesfinanzverwaltungen auch von den neuen
Möglichkeiten regen Gebrauch machen.
Um die Kassennachschau anhand eine risikoorientierten Fallauswahl
möglichst effektiv zu gestalten und unnötige Kontrollen zu vermeiden,
wird eine Meldepflicht für die eingesetzten Kassensysteme eingeführt.
Damit besteht seitens der Finanzverwaltung Kenntnis über die Art und
Anzahl der jeweiligen im Unternehmen eingesetzten
Aufzeichnungssysteme.
Bei Einsatz von elektronischen Registrierkassen besteht ab 2020
eine Belegausgabeverpflichtung. Damit wird es auch den Kunden
möglich, den ordnungsgemäßen Einsatz von manipulationssicheren Kassen
anhand des Kassenbons selbst zu prüfen. Eine Belegmitnahmepflicht ist
für den Kunden damit nicht verbunden. Soweit die Belegausgabe für die
Steuerpflichtigen unverhältnismäßig - wie z. B. bei Warenabgaben auf
Volksfesten an eine Vielzahl von Personen - wäre, kann auf Antrag von
der Belegausgabepflicht abgesehen werden."
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Datum: 14.12.2016 - 11:41 Uhr
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