Straubinger Tagblatt: Beschränkung von Sozialleistungen für EU-Bürger: Soziale Klarheit
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in den Brexit hineinspielte. Denn nicht nur Großbritannien, sondern
auch etliche andere Mitgliedstaaten ärgern sich über die
Sozialleistungen, die sie Zuwanderern aus anderen EU-Mitgliedstaaten
zahlen sollen, ohne dass zuvor die entsprechenden Beiträge erbracht
wurden. Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind durchaus klug
gestrickt. Denn die Kommission lässt den Regierungen die Freiheit,
den Bezug von staatlicher Unterstützung an wichtige Voraussetzungen
zu knüpfen. Demnach hält sich ein Zuwanderer nur dann legal in einem
Gastland auf, wenn er sein Leben selbst finanzieren kann. Und er darf
erst dann Geld oder Sachleistungen beziehen, wenn er zuvor gearbeitet
hat. Eine reine Registrierung bei der Arbeitsagentur reicht nicht
mehr.
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Datum: 14.12.2016 - 19:00 Uhr
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