Religionsfreiheit - elementares Grund- und Menschenrecht
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Religionsfreiheit - elementares Grund- und Menschenrecht
Internationaler Tag der Menschenrechte
Das elementare Menschenrecht der Religionsfreiheit ist in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Der Internationale Tag der Menschenrechte erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Erklärung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor nunmehr 61 Jahren.
Noch immer ist das Menschenrecht der Religionsfreiheit in vielen Teilen der Welt in besonderem Maße in Gefahr. Von allen Glaubensgemeinschaften wird das Christentum weltweit am härtesten verfolgt. Das Ausmaß der Diskriminierung und Bedrohung der christlichen Minderheiten im Iran, Saudi-Arabien und auch in Indien, Pakistan, Ägypten und Nigeria nehmen zu. Das Leben der im Irak verbliebenen Christen ist geprägt von täglicher Lebensangst.
Gerade jetzt in der Adventszeit ist es mir ein besonders Anliegen, daran zu erinnern, dass das Weihnachtsfest indischer Christen vor zwei Jahren in einer Katastrophe endete, weil fanatische Hindus in Orissa siebzig Kirchen und andere christliche Einrichtungen überfielen und zum Teil zerstörten. Fanatismus und Gewalt haben seither nicht nachgelassen.
Die Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich auch weiterhin für das elementare Grund- und Menschenrecht der Religionsfreiheit einsetzen, insbesondere für bedrohte Christen in aller Welt. Das "C" in unserem Namen ist keine leere Formel, sondern ein Bekenntnis zu den Werten des Christentums.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 09.12.2009 - 00:19 Uhr
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