Winkelmeier-Becker: SPD-Vorschläge zur Managervergütung sind unredliches Wahlkampgetöse
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sich warten
Die SPD hat einen Gesetzentwurf mit Maßnahmen zur Begrenzung von
Managergehältern vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Das Thema Managervergütung steht auf Betreiben der Union seit
über drei Jahren im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: "Um Transparenz
bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird über die
Vorstandsvergütung künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des
Aufsichtsrats entscheiden." Warum tun Herr Maas und die SPD nicht
zuerst einmal das, was schon längst vereinbart ist? Die Union
versucht bereits seit drei Jahren, die Entscheidungen aus den
Hinterzimmern in die Hauptversammlung zu bringen. Die soll auf
Vorschlag des Aufsichtsrats über die Vergütung entscheiden. So wird
bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mehr Transparenz in die
Verträge gebracht und nicht erst dann, wenn wieder maßlose
Abfindungen gezahlt werden. Es entscheiden dann diejenigen, die es
auch bezahlen müssen: die Eigentümer des Unternehmens.
Seit über drei Jahren lässt Maas das Thema links liegen. Trotz
mehrfacher Aufforderungen, endlich das entsprechende Gesetz
vorzulegen: Keine Umsetzung von mehr Transparenz, und auch kein
anderer Vorschlag.
Was hat sich eigentlich geändert, dass nun plötzlich in höchster
Eile ultimative Forderungen erhoben werden? Nichts - außer einem
wirklich unangemessenen Deal zwischen einer früheren SPD-Ministerin
und Verfassungsrichterin und dem Aufsichtsrat von VW, an dessen
Zustandekommen SPD-Politiker einschließlich des Ministerpräsidenten
Weil maßgeblichen Einfluss hatten. Offensichtlich geht es der SPD
weniger um eine sachgerechte Lösung als um politische
Effekthascherei. Die Wahrheit ist: Die SPD hat die Beteiligung der
Hauptversammlung auf die lange Bank geschoben, um die Macht der
Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat zu schützen. Es wird Zeit,
dass ein bisschen mehr Ehrlichkeit in die Diskussion kommt.
Hintergrund:
Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hatte bereits am 27. Juni 2013
einen Gesetzentwurf zur "Begrenzung durch Transparenz" im Bundestag
verabschiedet. Die SPD blockierte das Gesetz allerdings am 20.
September 2013 im Bundesrat durch den Anruf des
Vermittlungsausschusses. Dort verlief sich das bereits beschlossene
Gesetz und fiel in die Diskontinuität. Zentrales Argument der SPD
damals: Eine zusätzliche Hauptversammlungskompetenz ginge zu Lasten
der Aufsichtsräte und der dort vertretenen Gewerkschaften. Eine klare
Stellungnahme gegen Transparenz.
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Datum: 23.02.2017 - 14:57 Uhr
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