Verfassungsmäßigkeit der Polizeibesoldung angezweifelt / dbb Hessen stellt Gutachten vor
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Schmitt, hat auf einer Pressekonferenz zusammen mit Prof. (em.) Dr.
Dr. h.c. Battis ein weiteres Gutachten vorgestellt, mit dem belegt
wird, dass die Besoldung der hessischen Beamten nicht den Vorgaben
des Grundgesetzes entspricht. Im Mittelpunkt des Gutachtens steht die
Verfassungsmäßigkeit der Ämterbewertung im Hessischen
Polizeivollzugsdienst.
"Das vorliegende Gutachten von Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Battis
stellt eindeutig fest, dass die Besoldung der Polizeibeamten in
Hessen nicht verfassungsgerecht ist", stellte der Landesvorsitzende
des dbb Hessen, Heini Schmitt, bei der Vorstellung des Gutachtens
heute in Frankfurt fest.
Das Gutachten hebt hervor, dass die Besoldung der hessischen
Polizeibeamten gegen das Alimentierungsprinzip, das Leistungsprinzip
und den Grundsatz der abgestuften Besoldung verstößt. Die durch die
unzulängliche Einführung der zweigeteilten Laufbahn im Hessischen
Polizeivollzugsdienst verursachte Situation fordere dringenden
Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber, so Prof. Battis. Heini Schmitt
mahnte die Landesregierung an, schnell dem Gutachten zu folgen. Die
Maßstäbe und Ergebnisse des Gutachtens können auch Auswirkungen auf
andere Bereiche der Landesverwaltung haben.
Pressekontakt:
Thomas Müller
Pressesprecher dbb Hessen
presse@dbbhessen.de
0171 2015645
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Datum: 02.06.2017 - 14:23 Uhr
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