Musterklagen - wirksames Rechtsmittel für Verbraucher / ADAC unterstützt Forderungen nach Einführung von Gruppenklagen / Rechtsprobleme im VW-Abgasskandal zeigen Notwendigkeit deutlich
ID: 1505506
längst Klarheit über ihre Ansprüche gegenüber Volkswagen haben, gäbe
es in Deutschland ein wirksames kollektives Rechtsinstrument in
Verbraucherangelegenheiten. Bislang steht betroffenen Verbrauchern
nur der Weg einer Individualklage zur Verfügung. Eine solche Klage
birgt jedoch das Risiko hoher Prozesskosten für beide Seiten und
führt manchmal auch zu widersprüchlichen Gerichtsurteilen. Der ADAC
unterstützt daher die Forderung der Justizministerkonferenz an die
Bundesregierung, ein kollektives Rechtsinstrument wie eine
Musterfeststellungsklage in Deutschland einzuführen. Die Europäische
Kommission empfiehlt bereits seit 2013 die Einführung eines
entsprechenden Rechtsinstruments.
"Seit Beginn der VW-Abgaskrise fordert der ADAC die Einführung
einer Musterfeststellungsklage in Deutschland", sagt
ADAC-Generalsyndikus Christian Reinicke. "Der Vorteil für die
Verbraucher ist gewaltig: Sie hätten endlich Rechtssicherheit, das
Risiko hoher Prozesskosten würde eingedämmt und das gesamte Verfahren
würde beschleunigt", so Reinicke.
Mit einer Musterfeststellungsklage könnte ein Sachverhalt
verbindlich für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle festgestellt
werden. Das Urteil zu einer Musterklage wäre dann die Grundlage für
die gerichtliche Entscheidung zu jedem Einzelfall. Zahlreiche
aufwendige und teure Prozesse wären damit unnötig.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andreas Hölzel
Tel.: +49 (0)89 7676 5387
E-Mail: andreas.hoelzel@adac.de
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Datum: 29.06.2017 - 12:23 Uhr
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